Verkehrsordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Kontakte:
Frau Ilona Müller
Frau Marleen Witte
Frau Talea Poppe
Tel.:
04743 937-2352
Fax:
04743 937-2359
Herr Marcel Sewelies