Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement / Ehrenamt?
- Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit).
- Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Bezahlung von Zeit und Mühe).
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Verwandtschaft).
- Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe).
Wer kann die E-Karte bekommen?
Die E-Karte kann erhalten, wer
- sich mindestens fünf Stunden pro Woche
- seit mindestens drei Jahren
- ohne Aufwandsentschädigung, die einen Betrag von 2.400 Euro übersteigt
- in einer Organisation und
- in der Stadt Geestland ehrenamtlich engagiert.
Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?
Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular bei der Stadt Geestland, im Rathaus 1 erhalten, auf der Seite des „Freiwilligenserver“ anfordern oder hier abrufen. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen. Das Antragsformular muss bis zum 1. Februar eines Jahres bei der unten genannten Anschrift eingegangen sein.
Stadt Geestland
Rathaus 1
Sonja Thomas
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
Wie lange ist die E-Karte gültig?
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.
Wann wird die E-Karte ausgegeben?
Die E-Karte wird nach Ablauf der Anmeldefrist entsprechend den Vorgaben der Stadt Geestland ausgegeben. Die Antragssteller werden rechtzeitig über Zeit und Ort informiert werden.
Wie wird die E-Karte verlängert?
Die E-Karte muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer von drei Jahren entsprechend den Vorgaben der Stadt Geestland online verlängert werden. Der Online-Verlängerungsantrag kann auf der Seite des "Freiwilligenserver" abgerufen werden.
Kontaktformular
Teilnehmende Unternehmer der Ehrenamtskarte der Stadt Geestland
Einwilligungserklärung für Unternehmen
Impressionen der Übergabeveranstaltungen der Ehrenamtskarte
Versicherungsflyer Ehrenamt
Unfallversichert im Ehrenamt
Online-Antrag zur Ehrenamtskarte
Freiwilligenserver - Datenschutzinformationen
Links zu Weiter-, Fort- und Ausbildungen im Ehrenamt:
Ev. Bildungszentrum Bederkesa
Landkreis Rotenburg Wümme
Freundeskreis für Archälogie in Niedersachsen e. V.
FAN Freiwilligenakademie