Bundestagswahl: Nutzen Sie Ihre Stimme!

Veröffentlicht am: 28.01.2025

Wahlaufruf Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt.

Warum gibt es Neuwahlen?

Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16.12.2024 im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage verloren. Anschließend löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auf.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, z. B. durch ein Gerichtsurteil

Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland werden automatisch eingetragen. Deutsche mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland (sog. Auslanddeutsche) müssen die Eintragung beantragen.

Was sind Erst- und Zweitstimmen?

Bei der Bundestagswahl können Sie zwei Kreuze auf dem Wahlzettel machen. Mit der Erststimme auf der linken Seite wählen Sie den Kandidaten oder die Kandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis. Wer die meisten Stimmen holt, zieht in der Regel direkt ins Parlament ein - sofern es durch den Zweitstimmenanteil für die Partei gedeckt ist.

Mit der Zweitstimme auf der rechten Seite entscheiden Sie sich für eine Partei. Damit bestimmen sie, wie stark die Partei im Bundestag vertreten sein wird. Der Anteil an Zweitstimmen entscheidet also darüber, wie viele Sitze die Parteien insgesamt erhalten - und damit auch, wer die Mehrheit zur Regierungsbildung erhält.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird in den Wahllokalen. In welchem Wahllokal Sie wählen können, steht in der Wahlbenachrichtigung. Die bekommt jeder und jede im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte auf dem Postweg zugeschickt.

Kann ich auch per Briefwahl wählen?

Wahlberechtigte, die bei der anstehenden Wahl nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben die Möglichkeit, ihre Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Die Stimmzettel werden erst gedruckt und an die Gemeinden ausgeliefert, wenn endgültig feststeht, welche Bewerberinnen und Bewerber der Parteien zugelassen sind. Dies passiert Ende Januar. Damit wird die Zeit für die Briefwahl deutlich kürzer sein als bei anderen Wahlen. Voraussichtlich kann die Briefwahl nur in den zwei Wochen vor der Wahl stattfinden.

Bitte beachten Sie: Die Briefwahlunterlagen liegen der Stadt Geestland erst Anfang Februar vor!

Bitte warten Sie mit der Beantragung der Briefwahl, bis Sie die Wahlbenachrichtigung in der Post haben. Diese wird Ihnen bis spätestens 2. Februar zugetellt.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie persönlich durch Abgabe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllten Vordrucks während der Öffnungszeiten in den Bürgerbüros beantragen.

Dort erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen und haben die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Selbstverständlich können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch an die Stadt Geestland, Sieverner Straße 10, 27607 Geestland schicken oder diesen in die Briefkästen vor dem Rathaus einwerfen.

Alternativ können Sie den Wahlschein auch online beantragen.

Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar verschickt.

 

Ansprechpartner:

Stadtwahlleiterin

Frau Heike Arendt-Senkbeil
Tel.: 04743 937-1110
Fax: 04743 937-1149
Stellv. Stadtwahlleiterin

Frau Sibylle Mahlstedt
Tel.: 04743 937-1210
Fax: 04743 937-1239
Frau Mandy Jatho
Tel.: 04743 937-1144
Fax: 04743 937-1149
Frau Katja Rowold
Tel.: 04743 937-1142
Fax: 04743 937-1149