Reisepass (Änderung des Wohnortes)

Leistungsbeschreibung
Im Reisepass wird ausschließlich der Wohnort, nicht jedoch die vollständige Anschrift vermerkt. Eine Aktualisierung dieser Angabe ist erforderlich, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes ist keine Änderung notwendig.
Die Änderung des Wohnorts im Reisepass kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beim zuständigen Bürgeramt am neuen Wohnort vorgenommen werden.
Sofern Ihre Kommune eine Online-Wohnsitzanmeldung anbietet, besteht alternativ die Möglichkeit, die Aktualisierung im Rahmen dieses digitalen Verfahrens vorzunehmen. In diesem Fall wird Ihnen der entsprechende Adressaufkleber für den Reisepass postalisch zugesandt, sodass ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.
Bei einem Umzug ins Ausland kann der neue Wohnort ebenfalls im Reisepass eingetragen werden. Sollte der endgültige Wohnsitz im Ausland noch nicht feststehen, können Sie ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eingetragen lassen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )