Zwangsräumung
Die Zwangsräumung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache zu erwirken.
Gem. § 885 Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher dazu den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen.