Nachbeurkundung
Die Nachbeurkundung
- einer Eheschließung im Ausland
- einer Geburt im Ausland
- einer Lebenspartnerschaft im Ausland
- eines Sterbefalles im Ausland
erfolgt im Standesamt.
Die Nachbeurkundung
erfolgt im Standesamt.
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Rathaus Langen: zweiter Samstag im Monat
Rathaus Bad Bederkesa: erster Samstag im Monat
Samstagsöffnungszeiten: 08:00 - 13:00 Uhr
Besuche im Einwohnermeldeamt sind nur mit Termin möglich.
Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
sowie Termine nach Absprache.
Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624 Geestland
Tel.: 04743 937-2300