Hundekotbeutel
Hundehalterinnen oder Hundehalter oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden Beauftragten (verantwortliche Personen) haben zu verhüten, dass ihr Tier auf öffentlichen Verkehrsflächen oder in öffentlichen Anlagen seinen Kot ablegt. Nach einer Hundekotablage ist die verantwortliche Person zur unverzüglichen Reinigung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.
Für die Entsorgung des Hundeskotes erhalten Sie im Bürgerbüro Hundekotbeutel.