Plakatierung
Gemäß § 1 der Satzung der Stadt Geestland über das Verbot der Anschlag- und Plakatwerbung vom 18.03.2019 ist das Anbringen und Aushängen von Plakaten und Werbeträgern an öffentlichen Einrichtungen oder städtischem Eigentum (Straßenbäumen und -laternen, Telegraphen- und Stromleitungsmasten, Transformatorenstationen und Kabelverteilerschränken der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Bauten sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen) der Stadt Geestland nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Geestland gestattet.