Grundsteuer 2025: Das sind die neuen Hebesätze

Veröffentlicht am: 17.12.2024

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Deren Höhe bestimmt sich in jeder Kommune durch den sogenannten Hebesatz - ein einheitlicher Prozentsatz, der auf jeden Grundsteuermessbetrag in einer Stadt oder Gemeinde angewendet wird.

Der Rat der Stadt Geestland hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 folgende Hebesätze für 2025 beschlossen:

  • Grundsteuer A: 325 Prozent
  • Grundsteuer B: 325 Prozent

Die Berechnung der Grundsteuer wird wie folgt berechnet:           

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Geestland = Höhe der Grundsteuer A bzw. B für das Jahr 2025

Die neue Grundsteuer ist im Ergebnis aufkommensneutral. Das bedeutet: Das Aufkommen der Grundsteuer pro Kommune erhöht sich insgesamt nicht. Allerdings verändert sich die Verteilung auf die einzelnen Grundstücke. Das kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.

Wie hoch Ihre zu zahlende Grundsteuer ausfällt, erfahren Sie mit dem Abgaben-Jahresbescheid. Dieser wird Ende Januar 2025 an alle Steuerpflichtigen versandt, vorausgesetzt das Finanzamt Wesermünde hat den Grundsteuermessbetrag 2025 bereits festgesetzt. Liegt der Grundsteuermessbescheid zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, erhalten Sie Ihren Abgaben-Jahresbescheid im Laufe des Jahres 2025.

Sie haben Fragen zur Höhe des Grundsteuermessbetrages oder zur Grundsteuerbewertung? Dann wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Wesermünde, Telefon: 0471 183-182. Fragen zum Abgaben-Jahresbescheid 2025 beantwortet das Team Steuern, Gebühren und Beiträge der Stadt Geestland, entweder per E-Mail an steueramt@geestland.eu oder telefonisch unter 04743 937-1225.

Sollte ein Dauerauftrag für die Grundsteuer bestehen, passen Sie diesen bitte nach Erhalt des Abgaben-Jahresbescheids 2025 entsprechend an.