Lebenspartnerschaft (Begründung und Beurkundung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer
Lebenspartnerschaftsurkunde
beurkundet. Für die
Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften
gelten besondere Bedingungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607
Geestland
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
Kontakte:
Herr Volker Blank
Frau Jacqueline Voß
