Änderungen bei der Hundesteuer: Das müssen Halter wissen

Veröffentlicht am: 17.07.2025

Hund Keine Steuer mehr für Assistenzhunde, eine ermäßigte Steuer für Therapiehunde und eine grundsätzliche Anpassung der Hundesteuersätze: Diese Änderungen hat der Rat der Stadt Geestland in seiner Sitzung am 30. Juni 2025 beschlossen.

Hier finden Sie alle wichtigen Neuerungen.

  • Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde (ab 1. August 2025)
    Künftig werden alle Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit. Ein Assistenzhund ist ein Hund, der nach einer speziellen Ausbildung in der Lage ist, Menschen mit Behinderungen zu helfen. Dazu zählen Blindenführ- und Mobilitätsassistenzhunde, Signalassistenz-, Warn- und Anzeige-Assistenzhunde sowie sogenannte PSB-Assistenzhunde. Durch die Assistenzhundeverordnung haben Menschen mit Behinderung nun auch die Möglichkeit, eine Assistenzhund-Mensch-Gemeinschaft zertifizieren zu lassen.

  • Hundesteuerermäßigung für Therapiehunde (ab 1. August 2025)
    Künftig gilt für alle Therapiehunde eine ermäßigte Hundesteuer (50 Prozent). Ein Therapiehund ist ein Hund, der in Familien, bei Privatpersonen und/oder in Institutionen im Dienste der Gesundheit, Resozialisierung und Rehabilitation eingesetzt wird.

  • Anpassung der Hundesteuersätze (ab 1. Januar 2026)
    Die Hundesteuer beträgt ab dem kommenden Jahr:
    für den ersten Hund               60 Euro (bis zum 31. Dezember 2025: 48 Euro)
    für den zweiten Hund             90 Euro (bis zum 31. Dezember 2025: 72 Euro)
    für jeden weiteren Hund      120 Euro (bis zum 31. Dezember 2025: 96 Euro)

    Die Steuersätze für gefährliche Hunde bleiben unverändert:
    für den ersten gefährlichen Hund              500 Euro
    für den zweiten gefährlichen Hund            750 Euro
    für jeden weiteren gefährlichen Hund    1.000 Euro

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Hundesteuerbefreiung/Hundesteuerermäßigung die entsprechenden Nachweise über die Fähigkeit Ihres Hundes bei. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Steueramt der Stadt Geestland - telefonisch unter 04743 937-1225 oder per E-Mail an steueramt@geestland.eu.