Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Bestätigung des Aufstellortes)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
16:00
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Dienstag:
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08:00
bis
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
