Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Erlaubnis)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
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Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
