Schornsteinfeger
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Haus- und Wohnungseigentümer können ab 2013 wählen, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten beauftragen. Das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführte Schornsteinfegerregister ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Feststellung, welcher Schornsteinfegerbetrieb berechtigt ist, staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.
weiterführende Links
Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624
Geestland
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