Feuerwerk in der Nähe von Reetdachhäusern ist verboten!
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) wird in der Stadt Geestland örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:
Am 31.12.2025 und 01.01.2026 dürfen
- Feuerwerksraketen und Feuerwerkskörper, die aufsteigen, in einem Umkreis von 200 Metern zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden und Krankenhäusern nicht abgebrannt werden;
- Feuerwerkskörper, die nicht aufsteigen, in einem Umkreis von 25 Metern zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden nicht abgebrannt werden;
- Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung nur vom 31. Dezember 2025, 16.00 Uhr, bis 1. Januar 2026, 2.00 Uhr, abgebrannt werden.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abbrennt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
