Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen (Erteilung einer Ausnahmegenehmigung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Dieses Verbot gilt jedoch nicht
Die zuständige genehmigende Stelle kann auf Antrag nach Rücksprache mit der immissionsschutzrechtlich zuständigen Stelle Ausnahmen von dem Verbot zulassen. Diese treffen zu, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse liegt oder im besonderen Interesse eines Beteiligten ist. Die Ausnahme soll zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Geräuschen unter bestimmten Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Solche Ausnahmegenehmigungen können für das Betreiben von Freisitzen und für Messen, Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen gegeben werden. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist.
Dieses Verbot gilt jedoch nicht
- für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sowie
- für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr.
Die zuständige genehmigende Stelle kann auf Antrag nach Rücksprache mit der immissionsschutzrechtlich zuständigen Stelle Ausnahmen von dem Verbot zulassen. Diese treffen zu, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse liegt oder im besonderen Interesse eines Beteiligten ist. Die Ausnahme soll zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Geräuschen unter bestimmten Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Solche Ausnahmegenehmigungen können für das Betreiben von Freisitzen und für Messen, Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen gegeben werden. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es sind Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624
Geestland
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
