Wahlen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
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Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
16:00
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Dienstag:
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08:00
bis
16:00
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Mittwoch:
von
08:00
bis
16:00
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Donnerstag:
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08:00
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16:00
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Freitag:
von
08:00
bis
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
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Kontakte:
Frau Mandy Jatho
Frau Katja Rowold
Frau Karolin Kanehl
