Wohnsitz (Abmeldung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.