Fehlgeburt (Bescheinigung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch
eine
Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennt e Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürlich e Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennt e Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürlich e Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es gibt keine Fristen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Keine
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Kontakte:
Herr Volker Blank
Frau Jacqueline Voß
