Sterbeurkunde (Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
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Dienstag:
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08:00
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Mittwoch:
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08:00
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Donnerstag:
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16:00
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Freitag:
von
08:00
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
Kontakte:
Herr Volker Blank
Frau Jacqueline Voß
