Kirchenaustritt (Erklärung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
Kontakte:
Herr Volker Blank
Frau Jacqueline Voß
