Widmung der Straße Freerkedamm in Imsum
Ortsübliche Bekanntmachung – Widmung von Gemeindestraßen
Verfasser: Allgemeine Bauverwaltung - Straßenbestandsverzeichnisse und
Widmungsunterlagen
Veröffentlichung: 11.07.2026
Widmung der Straße Freerkedamm, Ortschaft Imsum
Hier finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Widmung der Straße und zusätzlich einen Übersichtsplan, aus dem die genaue Lage der gewidmeten Straße hervorgeht.
Für Fragen steht Ihnen Frau Koch vom Team Steuern, Gebühren und Beiträge für das Team Allgemeine Bauverwaltung – Straßenbestandsverzeichnisse und Widmungsunterlagen gern zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
Frau Heidi Koch
Tel.: 04743 937-1223
Fax: 04743 937-1219
Durch die Veröffentlichung in der Nordsee-Zeitung erfolgt derzeit folgende ortsübliche Bekanntmachung (gem. § 15 Abs. 5 Hauptsatzung der Stadt Geestland, vom 07.01.2015 in der derzeit gültigen Fassung):
BEKANNTMACHUNG
Widmung einer Gemeindestraße in der Stadt Geestland
Der Rat der Stadt Geestland hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 den Beschluss gefasst, folgende Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24. September 1980 in der zurzeit gültigen Fassung, als Ortsstraße (gemäß § 47 Nr. 1 NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
- Ortschaft Imsum: „Freerkedamm“
(Gemarkung Imsum, Flur 10, Flurstück 1/1 und Flur 4, Flst. 15 tlw., Länge ca. 483 m)
Anfangspunkt: „Alte Bahnhofstraße“ (Gemarkung Imsum, Flur 10, Flurstücke 58/5)
Endpunkt: westl. Grundstücksgrenze des Flurstücks 79, Flur 4, Gemarkung Imsum
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Geestland. Beschränkungen auf bestimmte Nutzungsarten oder Benutzerkreise liegen für die vorgenannten Straßen nicht vor. Die Widmung gilt mit dem auf ihre Veröffentlichung in der Nordsee-Zeitung folgenden Tag als bekanntgegeben. Unterlagen, aus denen die genaue Lage der gewidmeten Flächen
hervorgehen, können auf der Homepage der Stadt Geestland eingesehen werden (https://www.geestland.eu/Rathaus/Oeffentlichkeitsportal/Bekanntmachungen.htm).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Geestland, Sieverner Straße 10, 27607 Geestland, zu richten.
Stadt Geestland Die Bürgermeisterin
Übersichtsplan der gewidmeten Ortsstraße Freerkedamm in der Ortschaft Imsum
Die graue Markierung entspricht der gewidmeten öffentlichen Straßenfläche Freerkedamm.
Nach der ortsüblichen Bekanntmachung in der Nordsee-Zeitung wird die gewidmete Straße Freerkedamm als Ortsstraße in das Bestandsverzeichnis für die Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen der Stadt Geestland aufgenommen.
