Flurbereinigung Flögeln - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Flögeln, Landkreis Cuxhaven, werden nach § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.76 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Wertermittlungsergebnisse der nachträglich zugezogenen Flurstücke festgestellt.
Die Ergebnisse der Wertermittlung haben für die Beteiligten am 18.06.2026 im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dienststelle Bremerhaven, zur Einsichtnahme und Erläuterung ausgelegen. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Wertermittlungsergebnisse fand ebenfalls am 18.06.2026 statt.
Hinweis
Diese Feststellung wird nach § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zudem im Internet unter folgender Adresse öffentlich bekannt gemacht: https://www.arl-lg.niedersachsen.de. Bitte folgen Sie dem Pfad: Aktuelles und Service/Öffentliche Bekanntmachungen/Geschäftsstelle Bremerhaven/Flögeln.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg – Geschäftsstelle Bremerhaven – Borriesstraße 46, 27570 Bremerhaven einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung der Feststellung.
Jörend
Vermessungsrat (LS)
Bremerhaven, 11.07.2026
