Dorfgemeinschaftshäuser
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
