Niederschlagswasserbeseitigung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rathaus Langen (Büro 1.21)
Sieverner Str. 10
27607
Geestland
Montag:
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
Kontakte:
Herr Ludwig Augenthaler
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