Verkehrsordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
nicht angegeben
Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
Kontakte:
Frau Ilona Müller
Frau Marleen Witte
Frau Talea Poppe
Herr Marcel Sewelies
