Kirchenaustritt (Erklärung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
nicht angegeben
Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
16:00
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Donnerstag:
von
08:00
bis
16:00
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Freitag:
von
08:00
bis
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
Kontakte:
Herr Volker Blank
Frau Nicole Müdeking
