Schäden im Straßenbereich und an Brücken
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rathaus Langen (Büro 1.21)
Sieverner Str. 10
27607
Geestland
Montag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
Kontakte:
Herr Ludwig Augenthaler
Herr Heinz Warncke
Herr Thorsten Gerken
