Die Vergabstelle
Öffentliche Auftraggeber sind gem. § 97 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zu Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu vergeben.
Mit der Vergabestelle verfolgt die Stadt Geestland das Ziel, das Vergabewesen zu vereinheitlichen, Kompetenzen zu bündeln und den Korruptionsschutz durch die strikte organisatorische und personelle Trennung der formellen Durchführung der Vergabeverfahren von der Auftragserteilung zu gewährleisten . Permanentes Ziel dabei ist die Gewährleistung rechtssicherer Vergaben und ein transparentes Vergabeverfahren. Die Vergabestelle prüft formal sämtliche Ausschreibungs- bzw. Vergabeverfahren nach den Vergabe- und Vertragsordnungen für Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen (UVgO) und Bauleistungen (VOB), sowie bei europaweiten Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte nach der Vergabeverordnung (VGV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Die Vergabe von Aufträgen ist dabei an eine Vielzahl komplexer Regelungen im Landes-, Bundes- sowie Europarecht geknüpft. Das Fundament des Vergaberechts bilden die im Folgenden angeführten Vergabegrundsätze, die stets zu berücksichtigen sind.
- Der Wettbewerbsgrundsatz
- Das Transparenzgebot
- Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
- Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Das Gleichbehandlungsgebot
- Der Mittelstandsschutz
Die Vergabestelle Geestland leitet und betreut die Ausschreibungsverfahren und gewährleistet ein rechtmäßiges Vergabeverfahren.
Anfragen von interessierten Unternehmen an unseren Ausschreibungen können gerne schriftlich an vergabestelle@geestland.eu eingereicht werden.
Elektronische Vergabe
Alle von der Stadt Geestland initiierte Vergabeverfahren werden ausschließlich elektronisch abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden durch die Systeme der cosinex GmbH auf dem den Vergabemarktplatz „www.vergabe.Niedersachsen.de“ zur Verfügung gestellt. Ein Versand der Ausschreibungsunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Da der Vergabemarktplatz des Landes Niedersachsen an die überregionale Plattform „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) angebunden ist, registrieren Sie sich bitte dort. Sollten Sie dabei weitere Hilfestellung wünschen, wenden Sie sich gerne an das Vertriebs-Team des DTVP per E-Mail (bieter@dtvp.de) oder telefonisch 0221/97668-240.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation in laufenden Ausschreibungsverfahren bis zur Auftragserteilung ausschließlich über die Vergabeplattform Cosinex „Bieterkommunikation“ zu führen ist.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! Das Angebot ist zwingend auszuschließen!
GAEB Datenaustausch
Bei den Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis auch in digitaler Form breitgestellt (D 83, P83, X83). Preise und Angaben können mit eigenen Kalkulationssoftware zu einem Angebot erstellt werden. Anschließend wird eine entsprechende Angebotsdatei D 84 erzeugt, die mit dem Angebot hochzuladen ist.
Sollten Sie nicht über eine Kalkulationssoftware verfügen, so können Sie diese bei der Firma Heitker kostenlos herunterladen.
Das Programm verarbeitet GAEB-Dateien. Es kann ein Angebot im GAEB-Format eingelesen, bearbeiten und als GAEB D/P/X84 zwecks Angebotsabgabe exportiert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma Heitker lediglich die Software zur Verfügung stellt. Sie ist nicht Ansprechpartner für inhaltliche Problematiken.
Angebotsöffnung
Aufgrund der ausschließlichen elektronische Angebotsabgabe ist die Öffnung von Papierangeboten obsolet. Die Eröffnung erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Submissionsergebnisse werden bei Ausschreibungen nach VOB über das Portal allen verfahrensbeteiligten Bieter mitgeteilt. Ausschreibungsergebnisse nach UVgO werden nicht veröffentlicht. Die Präsenz der Bieter während der Submission ist bei allen Verfahren unzulässig.
