Grundsteuer: Bitte Neubau dem Finanzamt melden!
Sie haben ein neues Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung neu errichtet? Dann müssen Sie die Fertigstellung Ihrem zuständigen Finanzamt mitteilen. Dafür ist eine sogenannte Grundsteueränderungsanzeige erforderlich.
Mit dieser Anzeige informieren Sie das Finanzamt über die neuen Gegebenheiten Ihres Grundstücks beziehungsweise Ihrer Immobilie. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Gebäudeart, zur Wohnfläche, zu Garagen und Nebengebäuden sowie zu den Grundstücks- und Gebäudeflächen.
Welche Frist gilt?
Die Grundsteueränderungsanzeige muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.
Beispiel: Ist Ihr Neubau im Jahr 2026 fertiggestellt beziehungsweise bezugsfertig geworden, muss die Anzeige bis zum 31. März 2027 beim Finanzamt eingereicht werden.
Wie übermitteln Sie die Anzeige?
Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über das ELSTER-Portal. Dort finden Sie das amtliche Formular für die Grundsteueränderungsanzeige.
Haben Sie die Grundsteueränderungsanzeige für Ihren Neubau schon beim Finanzamt eingereicht? Falls nicht, holen Sie dies bitte zeitnah nach.
Die Stadt Geestland bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, ihrer Meldepflicht rechtzeitig nachzukommen. Wird ein Neubau erst verspätet berücksichtigt, kann es zu Grundsteuernachzahlungen für zurückliegende Jahre kommen.
Sie haben Fragen? Das Team Steuern, Gebühren und Beiträge der Stadt Geestland hilft Ihnen gerne weiter:
- Telefon: 04743 937-1225
- E-Mail: steueramt@geestland.eu
