Personalausweis (Antrag wegen Namensänderung bei Heirat)

Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern. Sind die Kinder unter 16 Jahren, ist die Beantragung eines neuen Personalausweises freiwillig und nur abhängig davon, inwieweit ein Ausweisdokument für grenzüberschreitende Reisen benötigt wird.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können frühestens 8 Wochen vor der Heirat beziehungsweise der Begründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen beantragen.
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.
Geltungsdauer: 10  Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Wenn nach der Personalausweisbeantragung Ihr geplanter Eheschließungstermin auf einen späteren Tag verschoben wird und damit der geplante neue Eheschließungstermin nach dem Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen liegt, gilt der Personalausweis als ungültig. Dieser kann Ihnen dann nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie auch selbst die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )