Personalausweis (Antragstellung wegen Diebstahl)

Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wird, müssen Sie dies melden.
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises Sie entweder bei einer Personalausweisbehörde melden oder bei der Polizei.
Wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen und über 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Geltungsdauer: 10  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen
Geltungsdauer: 6  Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen. Sie müssen dabei Ihr Sperrkennwort bereithalten, das Ihnen mit der Einmal-PIN mitgeteilt wurde.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )