Stadt Geestland weist auf Räum- und Streupflicht hin

Veröffentlicht am: 04.02.2021
Autor: Merlin Hinkelmann

Schnee und Eis verwandeln die Fußwege dieser Tage in gefährliche Rutschbahnen. Deshalb weist die Stadt Geestland noch einmal auf die Straßenreinigungssatzung hin. Darin sind unter anderem die Anliegerpflichten zum Winterdienst geregelt: Grundstückseigentümer und Vermieter müssen ihre Grundstücke und die angrenzenden öffentlichen Gehwege in geschlossenen Ortschaften schnee- und eisfrei halten.

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