Stadt Geestland weist auf Räum- und Streupflicht hin
Schnee und Eis verwandeln die Fußwege dieser Tage in gefährliche Rutschbahnen. Deshalb weist die Stadt Geestland noch einmal auf die Straßenreinigungssatzung hin. Darin sind unter anderem die Anliegerpflichten zum Winterdienst geregelt: Grundstückseigentümer und Vermieter müssen ihre Grundstücke und die angrenzenden öffentlichen Gehwege in geschlossenen Ortschaften schnee- und eisfrei halten.