Kommunalwahlen 2026 in Niedersachsen
Kommunalwahlen in Niedersachsen am
Sonntag, 13. September 2026
Die aktuelle Wahlperiode der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen wie dem Kreistag des Landkreises
Cuxhaven, dem Rat der Stadt Geestland und den 16 Ortsräten in der Stadt Geestland wird am 31. Oktober 2026 enden. Somit sind für die folgende Wahlperiode vom 01. November 2026 bis zum 31. Oktober 2031 allgemeine Neuwahlen erforderlich, die laut Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung am 13. September 2026 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr stattfinden werden.
Informationen für Wahlberechtigte zur Kommunalwahl
Wählen bedeutet, die Richtung der Politik mitzubestimmen. Und nirgendwo sind die Chancen darauf so groß, wie auf kommunaler Ebene.
Wer wählt, entscheidet ganz konkret, wie sich der Rat der Stadt oder die Ortsräte zusammensetzen, und wirkt somit an politischen Entscheidungsprozess mit und vertritt seine bürgerlichen Interessen.
Das Wahlrecht ist das wesentliche Element einer starken Demokratie. Deshalb gehen Sie am 13. September wählen!
Wahlrechtsgrundsätze
Entscheidend für das Wahlrecht ist, dass es von der Bevölkerung als gerecht und sachgemäß empfunden wird. Es sind daher sogenannte Wahlrechtsgrundsätze festgelegt worden, die die Grundlage jeder Wahl bilden. Demnach sind die Wahlen
- allgemein:
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Wahl teilnehmen.
- unmittelbar:
Die Kandidatinnen und Kandidaten bzw. Parteien und Wählergruppen werden direkt von den Wahlberechtigten gewählt. Es sind keine Wahlfrauen und Wahlmänner zwischengeschaltet.
- frei:
Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, wen sie wählt und ob sie von ihrem Wahlrecht überhaupt Gebrauch macht. Es darf keinerlei Druck ausgeübt werden.
- gleich:
Jede Stimme hat den gleichen Wert. Faktoren wie beispielsweise Eigentum, Steuerleistung oder Geschlecht üben keinen Einfluss auf die Gewichtung ihrer Stimme aus.
- geheim:
Jede wahlberechtigte Person muss die Möglichkeit haben und ist verpflichtet, ihre Stimme unbeobachtet in einer Wahlkabine abzugeben. Sie soll damit nicht von anderen in ihrer Stimmabgabe beeinflusst oder gar unter Druck gesetzt werden. Der gefaltete Stimmzettel wird anschließend in eine versiegelte Wahlurne gesteckt.
Diese Wahlrechtsgrundsätze sind sowohl im Grundgesetz, als auch in der Niedersächsischen Verfassung verankert.
Wer ist wahlberechtigt?
Zu Kommunalwahlen sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, soweit sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 13. Juni 2026 in der Stadt Geestland wohnen.
Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?
Alle wahlberechtigten Geestländerinnen und Geestländer werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen für die Stimmabgabe. Hierzu gehören insbesondere die Hinweise, zu welchen Wahlen jemand wahlberechtigt ist und wo das zuständige Wahllokal liegt.
Wer also keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Eine Nachfrage kann auch telefonisch erfolgen. Die Wahlberechtigung ist in der Regel ohne großen Aufwand in wenigen Minuten zu klären.
Wo wird gewählt?
Für die Stimmabgabe werden Wahlbezirke gebildet.
Die Wahllokale sind am 13. September 2026 von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Nummer Ihres Wahlbezirkes (Wahlraum) sowie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet.
Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.
Wie wird gewählt?
Die Wählerinnen und Wähler erhalten je nach Wahlberechtigung bis zu drei Stimmzettel:
- Für die Wahl zum Kreistag,
- Für die Wahl zum Rat der Stadt Geestland,
- Für die Wahlen zu den Ortsräten.
Auf den Stimmzetteln sind die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber aufgeführt.
Die Stimmzettel haben für jede Wahl eine andere Farbe. So ist der Stimmzettel für die Stadtratswahl weiß, für die Wahlen zu den Ortsräten grün und für die Wahl zum Kreistag orange.
Was ist, wenn ich umziehe?
Zieht eine wahlberechtigte Person aus Geestland weg, so ist sie für diese Wahlen in der Stadt Geestland nicht mehr wahlberechtigt.
Ist eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag am 13. Juni 2026 von außerhalb nach Geestland zugezogen, erfüllt sie nicht die oben beschriebene „3-Monats-Frist“. Sie ist für die Wahl zum Rat der Stadt Geestland und für die Wahl eines Ortsrates somit nicht wahlberechtigt.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag 13. Juni 2026 innerhalb Geestlands in eine andere Ortschaft um, so verliert sie ihre Wahlberechtigung für die Ortsratswahl. Sie bleibt aber für die Wahl des Rates weiterhin stimmberechtigt.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses am 2. August 2026 innerhalb Geestlands um, kann sie nur im Wahllokal des alten Wahlbezirkes oder per Briefwahl wählen. Für die Briefwahl sind beim Wahlamt ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Am Wahltag verhindert? Nutzen Sie die Briefwahl!
Es ist guter demokratischer Brauch, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Nur wenn es Ihnen aus besonderen Gründen am Wahltag nicht möglich ist, Ihr Wahllokal aufzusuchen, sollten Sie durch Briefwahl wählen.
Briefwahl beantragen Sie am einfachsten, indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und persönlich unterschreiben. Alternativ können Sie Briefwahlunterlagen auch online über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code beantragen.
Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen grundsätzlich per Post zugeschickt. Zu den Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale können Sie jedoch auch persönlich im Wahlamt vorbeikommen und sofort wählen oder Ihre Briefwahlunterlagen abholen (bitte Personalausweis mitbringen!). Wenn Sie andere Personen beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu den erforderlichen Vollmachten.
Bekanntmachungen:
Bekanntmachung der Wahlleitung am 30.09.2025
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses am 21.02.2026
Rechtsgrundlagen:
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
Ansprechpartner:
Stadtwahlleiterin
