Verkehrsordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.