Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Wir möchten unsere Website so attraktiv wie möglich gestalten. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung für folgende Zwecke: Technisch notwendig, Besucher-Statistiken & Verbesserung der Nutzungserfahrungen.
Die Einstellung kann jederzeit unter Datenschutzerklärung angepasst werden.