Veranstaltung (Anzeige)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
4
Wochen
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.