Reisepass (Ausstellung erstmalig für Volljährige)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei
erstmaliger Ausstellung für Minderjährige
sind besondere Bedingungen zu beachten.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer:
6
Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer:
10
Jahre