Einschulung

Leistungsbeschreibung
Einschulung
Die Einschulung ist die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere einer Grundschule.
Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigen vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die/der Schulleiter/-in.
Einschulungsuntersuchung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Einschulung
Es müssen Fristen beachtet werden.
Einschulungsuntersuchung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Einschulung
Weitere Informationen zum Thema 'Einschulung' finden Sie in der Leistung Einschulungsuntersuchung.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Bemerkungen
Einschulungsuntersuchung
Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


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