Informationen zur Kandidatur
Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerberinnen bzw. -bewerbern eingereicht werden.
Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Eine Partei darf in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden.
Einzelbewerberinnen und -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.
Was noch erforderlich ist, können sie in den unten stehenden Informationen des Bundeswahlleiters nachlesen.
Die Vordrucke für die Wahlkreisvorschläge finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven.
Formulare zur Aufstellung von Kreiswahlvorschlägen
Informationen zur Teilahme an der Bundestagswahl
Information zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen
Informationen zur Anwendung der COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber auf den Internetseiten der Bundeswahlleitung
Ansprechpartner:
Stadtwahlleiterin