Nachbeurkundung
Die Nachbeurkundung
- einer Eheschließung im Ausland
- einer Geburt im Ausland
- einer Lebenspartnerschaft im Ausland
- eines Sterbefalles im Ausland
erfolgt im Standesamt.
Kontakte:
Herr Volker Blank
Frau Jacqueline Voß
Die Nachbeurkundung
erfolgt im Standesamt.