Team Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Personalausweis Ausstellung vorläufig
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Kathrin Ehlers | 04743 937-2380 | ![]() |
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Frau Britta Gercken-Milter | 04743 937-2380 | ![]() |
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Frau Birgit Teufel | 04743 937-2380 | ![]() |
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Herr Martin Steffens | 04743 937-2390 | ![]() |
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Frau Marita Schütt | 04743 937-2390 | ![]() |
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Herr Henning Kuhlmann | 04743 937-2380 | ![]() |
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Frau Silvia Hildebrandt | 04743 937-2390 | ![]() |
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Frau Nina Brinkmann | 04743 937-2390 | ![]() |
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Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
Der Verlust kann durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig muss mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung eines neuen Personalausweises erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
- Reisepass
- Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
- Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
bei Verlust
- Vorlage einer Verlustanzeige
Rechtsgrundlage